Ratgeber

Auto verkaufen und abmelden in der Schweiz: Checkliste

Kaufvertrag, Kontrollschilder, Fahrzeugausweis, Versicherung: Das müssen Sie beim Autoverkauf in der Schweiz erledigen – Schritt für Schritt.

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · TOP Autoankauf

Ein Autoverkauf ist in der Schweiz nicht kompliziert – wenn man die Reihenfolge kennt. Diese Checkliste gilt für den Verkauf an Privatpersonen genauso wie für den Verkauf an einen Ankäufer wie TOP Autoankauf.

1. Unterlagen bereitlegen

  • Fahrzeugausweis (grauer Ausweis)
  • Alle Schlüssel bzw. Schlüsselkarten
  • Service-Heft, Rechnungen, letzter MFK-Prüfbericht (falls vorhanden)
  • Amtlicher Ausweis (ID oder Pass)

2. Schriftlicher Kaufvertrag

Halten Sie den Verkauf immer schriftlich fest: Käufer und Verkäufer, Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Stammnummer, Fahrgestellnummer), Kilometerstand, Preis, Zahlungsart, Datum und Uhrzeit der Übergabe sowie bekannte Mängel. Beim Privatverkauf ist ein Gewährleistungsausschluss üblich («wie besichtigt und probegefahren, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung»). Bekannte Mängel müssen Sie trotzdem offenlegen. Bei TOP Autoankauf erhalten Sie den Kaufvertrag von uns.

3. Kontrollschilder abschrauben

In der Schweiz gehören die Kontrollschilder dem Halter, nicht dem Auto. Sie schrauben die Schilder bei der Übergabe ab. Danach haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Zurückgeben/hinterlegen beim Strassenverkehrsamt – persönlich oder je nach Kanton per Post.
  • Behalten und direkt auf ein neues Fahrzeug übertragen lassen.

Mit der Rückgabe oder Hinterlegung wird der Fahrzeugausweis annulliert. Der Käufer braucht den (annullierten) Ausweis, um das Auto auf sich einzulösen.

4. Versicherung informieren

Die Haftpflichtversicherung ist an die Kontrollschilder gebunden. Informieren Sie Ihre Versicherung über den Verkauf. Zu viel bezahlte Prämien werden in der Regel anteilig zurückerstattet.

5. Verkehrssteuer

Die kantonale Motorfahrzeugsteuer wird nach der Abmeldung je nach Kanton anteilig zurückerstattet oder verrechnet. Die Regeln unterscheiden sich von Kanton zu Kanton – Auskunft gibt Ihr Strassenverkehrsamt.

6. Vernetzte Autos: Konto trennen

Bei Tesla und anderen vernetzten Autos entfernen Sie das Fahrzeug aus Ihrem Konto bzw. der App und setzen es auf Werkseinstellungen zurück. So hat der neue Besitzer keinen Zugriff auf Ihre Daten – und Sie keinen mehr auf das Auto.

Strassenverkehrsämter in der Ostschweiz

Zuständig ist immer das Amt des Kantons, in dem das Fahrzeug eingelöst ist: Thurgau (Frauenfeld), St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Schaffhausen, Graubünden, Glarus und Zürich. Öffnungszeiten und Postadresse finden Sie auf der Website Ihres Kantons.

Kurz gesagt: Kaufvertrag unterschreiben → Schilder abschrauben → Schilder beim Strassenverkehrsamt abgeben oder hinterlegen → Versicherung informieren → App-Konto trennen. Fertig.

Häufige Fragen

Muss der Käufer das Auto sofort umschreiben?

Ohne Kontrollschilder darf das Auto nicht auf öffentlichen Strassen fahren. Der Käufer löst es mit dem annullierten Fahrzeugausweis auf sich ein oder transportiert es ab – wir holen es mit dem Transporter oder mit eigenen Händlerschildern ab.

Kann ich meine Kontrollschilder behalten?

Ja. Sie können sie hinterlegen und später auf ein neues Fahrzeug übertragen. Die Dauer der Hinterlegung ist je nach Kanton begrenzt.

Brauche ich eine MFK, um mein Auto zu verkaufen?

Nein. Sie können ein Auto auch ohne gültige MFK verkaufen. Wir kaufen auch Fahrzeuge mit abgelaufener MFK.

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